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   BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85   

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BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85 (https://dejure.org/1985,6108)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1985 - 4 StR 415/85 (https://dejure.org/1985,6108)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85 (https://dejure.org/1985,6108)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt vom Versuch - Fehlschlagen der Tat

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
    Das gilt aber dann nicht, wenn sich die Schlußfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht begründen (BGH MDR 1980, 948; BGH StV 1982, 256).

    Voraussetzung ist aber, daß die Urteilsgründe an Stelle der für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die Merkmale der strafbaren Handlung gesehen werden, den äußeren und inneren Sachverhalt der Verhaltensweisen schildern, die nach der Überzeugung des Landgerichts allein in Betracht kommen; andere Möglichkeiten müssen sicher ausgeschlossen sein (BGH MDR 1980, 948, 949), so hier ein etwaiger strafbefreiender Rücktritt des unmittelbar handelnden Täters.

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
    Darin, daß sie dies unterlassen haben, kann kein strafbefreiender Rücktritt liegen, weil vom fehlgeschlagenen Versuch nicht strafbefreiend zurückgetreten werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 1984 - 4 StR 326/85, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
    Das Landgericht hat sich unter zulässiger Bewertung des Aussageverhaltens des Angeklagten N. (BGHSt 32, 140, 145) [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83] rechtsfehlerfrei davon überzeugt, daß dessen Einlassung nicht zutrifft, er habe bewußt aus dem Kursbuch einen Zug ausgewählt, der auf der Strecke K.-E. nur an Sonntagen verkehrt, um so die Erpressung zu verhindern (UA 63).
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
    In Fällen dieser Art ist eine Verurteilung nach den Grundsätzen in dubio pro reo aus dem milderen Gesetz zulässig (BGHSt 23, 203, 204; BGH NJW 1980, 948, 949; vgl. Eser in Schönke/Schröder a.a.O. § 1 Rdn. 98, 99; Tröndle in LK a.a.O. § 1 Rdn. 90).
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
    Davon abgesehen wäre der Angeklagte sowohl als Mittäter wie, was ebenfalls in Betracht kommt, als Anstifter (vgl. BGH JZ 1985, 100 mit Nachw.) in jedem Fall nur wegen einer Tat zu bestrafen, wenn sich sein Tatbeitrag in einer einmaligen Einwirkung auf Ko. erschöpfte.
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
    Bei einer solchen Sachlage würde der Versuch vom 8. März 1983 aber in der späteren Vollendung aufgehen (BGHSt 10, 129 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; Samson in SK vor § 52 Rdn. 69; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 52 Rdn. 120; Vogler in LK, 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 34).
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 705/81

    Straßenverkehrsgefährdung - Zweckwidriges Einsetzen eines Pkw - Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
    Es genügt vielmehr, wenn ein auf ausreichender Tatsachengrundlage beruhender möglicher Tatsachenschluß nach der Überzeugung des Tatrichters den wahren Sachverhalt wiedergibt (BGH NJW 1951, 83; BGH bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteil vom 25. März 1982 - 4 StR 705/81).
  • BGH, 11.10.1984 - 1 StR 585/84

    Änderung eines Schuldspruchs mangels Vorliegen von einer wirksamen Anstiftung -

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
    Denn die Frage, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, beurteilt sich bei jedem Beteiligten nach der Art seines Tatbeitrages (BGH bei Holtz MDR 1980, 272; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1984 -1 StR 585/84).
  • OLG Koblenz, 02.10.1979 - 9 U 347/79

    Nichtigkeit bzw. Sittenwidrigkeit eines Bierbezugsvertrages; Statthaftigkeit der

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
    In Fällen dieser Art ist eine Verurteilung nach den Grundsätzen in dubio pro reo aus dem milderen Gesetz zulässig (BGHSt 23, 203, 204; BGH NJW 1980, 948, 949; vgl. Eser in Schönke/Schröder a.a.O. § 1 Rdn. 98, 99; Tröndle in LK a.a.O. § 1 Rdn. 90).
  • BGH, 19.02.1982 - 3 StR 39/82

    Nachweis der Bereicherungsabsicht - Bereicherungsabsicht beim illegalen Erwerb

    Auszug aus BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
    Das gilt aber dann nicht, wenn sich die Schlußfolgerungen so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht begründen (BGH MDR 1980, 948; BGH StV 1982, 256).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist beim fehlgeschlagenen Versuch der Rücktritt ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92; Beschluß vom 12. Januar 1993 - 1 StR 834/92).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Anders war es in dem Fall des Urteils vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85.
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Ein Fehlschlag in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter nach dem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs zu der Annahme gelangt, er könne die Tat nicht mehr ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten und anderen bereit liegenden Mitteln vollenden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85 - vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 9 a.E.), und deshalb ein erneutes Ansetzen notwendig ist, um zum gewünschten Ziel zu gelangen (vgl. BGHSt 39, 221, 232; zu den Besonderheiten bei Steuerhinterziehung siehe BGHSt 38, 37, 40, 36, 105, 116).
  • BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86

    Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels,

    Ein strafbarer fehlgeschlagener Versuch liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit dem bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (BGH MDR a.a.O.; BGH, Urteil vom 12. September 198 - 4 StR 415/85 - a.E.; Puppe NStZ 1986, 14, 18).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Ein strafbarer fehlgeschlagener Versuch liegt aber dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit dem bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann (BGHSt 34, 53, 56; BGH NStZ 1986, 264, 265; BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85).
  • BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86

    Wolfgang Otto

    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82; Beschluß vom 11. Juni 1982 - 2 StR 318/82; Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; Beschluß vom 29. April 1986 - 4 StR 160/86) und wird auch im Schrifttum anerkannt (vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 37. Aufl. § 261 Rdn. 2; Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 45; Peters, Strafprozeß 4. Aufl. S. 300, 645).
  • BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89

    Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz

    Darin, daß er dies unterläßt, kann kein strafbefreiender Rücktritt liegen (zu einem gescheiterten Erpressungsversuch vgl. BGH, Urt. vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; vgl. dazu BGHSt 34, 53, 56).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 12/87

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht -

    Diese Überzeugungsbildung beruht auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage, so daß hier nicht die Rede davon sein kann, bei den vom Tatrichter gezogenen Schlüssen handele es sich letztlich um bloße Vermutungen (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGH, Urt. vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85).
  • BGH, 10.03.1988 - 4 StR 85/88

    Schußwaffen - Entwendung von Schußwaffen

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  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86

    Erfüllung des Betrugstatbestandes durch Vorspiegelung falscher Tatsachen

    Zwingend brauchen sie nicht zu sein (BGH bei Holtz NDR 1978 806; MDR 1980, 948; StV 1982, 252; BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85).
  • BGH, 03.12.1985 - 4 StR 609/85

    Freiwilligkeit des Aufgebens eines Tötungsversuchs durch Vergiften - Aufgeben

  • BGH, 29.04.1986 - 4 StR 160/86

    Fehlen einer Tatsachengrundlage bei der Annahme von Mittäterschaft

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